Am 28.06.2004 trat das Montrealer Übereinkommen für Deutschland in Kraft, dass sich u.a. mit Regelungen zur Haftung im Luftfrachtbereich befasst.
Bislang galt für Deutschland das Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls von 1955. Das Montrealer Protokoll Nr. 4 (MP 4), das bereits modifizierte Haftungstatbestände enthält, wurde von Deutschland nicht ratifiziert und ist damit nicht in Kraft getreten. Das Montrealer Übereinkommen wird in absehbarer Zeit weltweite Geltung erlangen und damit das Warschauer Abkommen ablösen.
Bis dahin ist das Montrealer Übereinkommen lediglich für Beförderungen anzuwenden, bei denen Abgangsort und Bestimmungsort in dessen Anwendungsbereich fallen. Dadurch ergeben sich Haftungsunterschiede je nach Beförderungsroute.
Folgende wesentliche Änderungen für die Beförderung von Frachtgut werden sich durch das Montrealer Übereinkommen ergeben:
Das Montrealer Übereinkommen sieht die Möglichkeit vor, anstelle eines Papier-AWBs auch jede andere Art der Aufzeichnung zu verwenden (also z.B. auch einen elektronischen AWB).
Durch das Montrealer Übereinkommen wird eine verschuldensunabhängige, für den Luftfrachtführer verschärfte Haftung eingeführt.
Zu Gunsten des Luftfrachtsführers wird eine undurchbrechbare Haftungsgrenze eingeführt.
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Allgemeine Beförderungsbedingungen
Mitteilung an die Kunden betr. Verwendung herkömmlicher AWB Formulare
Neue Haftungshöchstgrenze gilt auch bei Verwendung herkömmlicher AWB Formulare! Neue AWB Formulare werden schrittweise eingeführt.
Im Einklang mit geltenden IATA Vorgaben verbraucht die Lufthansa Cargo AG alte Bestände von Luftfrachtbriefformularen, allerdings mit der Maßgabe, dass auch für diese alten Luftfrachtbriefe die neuen Regeln gelten. In keinem Fall kommt auf den Verlust, die Beschädigung, Zerstörung oder Verspätung einer Gütersendung, für die Luftfrachtbriefe am oder nach den genannten Stichtagen ausgestellt wurden, eine geringere Haftungshöchstgrenze als die in den jeweils geltenden IATA-Vorgaben niedergelegte zur Anwendung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Lufthansa Cargo Ansprechpartner.