Nachtflugverbot in Frankfurt bleibt vorerst bestehen: „Ein schwerer Schlag gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland.“
Flughafen Frankfurt droht internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren – Lufthansa wird im weiteren Verfahren Nachtflugbedarf am Standort Frankfurt erneut belegen
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat heute entschieden, dass die Nachtflugregelung des Planfeststellungsbeschlusses keinen Bestand haben kann. Vorerst werden damit weiterhin keine Nachtflüge in Frankfurt möglich sein. Lufthansa befürchtet für den Luftverkehrsstandort Frankfurt langfristig gravierende negative Folgen. Christoph Franz, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Lufthansa AG betont: „Frankfurt, Hessen – ja der ganzen Export- und Logistiknation Deutschland drohen die Flügel gestutzt zu werden. Dies ist ein schwerer Schlag gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland und es besteht kein Zweifel, dass eines der größten Drehkreuze Europas im internationalen Wettbewerb zurückfallen wird.“
„Lufthansa wird den Bedarf für ausgewählte nächtliche Flüge aber im ergänzenden Planfeststellungsverfahren erneut deutlich machen“, unterstreicht Franz. Lufthansa war im aktuellen Verfahren nicht zur Revision zugelassen worden. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ermöglicht der Airline, den Nachtflugbedarf im weiteren Verfahren zu begründen. Ein Nachflugverbot in dieser Form existiert in Amsterdam, Paris, London und Dubai nicht.
Lufthansa hatte im Laufe des langjährigen Verfahrens seit dem Jahr 2000 konsistent auf die große Wichtigkeit von Nachtflügen hingewiesen und dabei stets für „praktikable Nachtflugregelungen“ geworben. Die Airline trat dabei für einen fairen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und Anwohnerschutz ein. Christoph Franz: „Einem starren Nachtflugverbot ohne jede operationelle Flexibilität fehlt jegliches Augenmaß. Es ist in dieser Art weltweit einmalig und verkennt die Realitäten des internationalen Wettbewerbs.“
Das absolute Nachtflugverbot auf dem Flughafen Frankfurt erstreckt sich auf die Zeit von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Für sechs Stunden steht nun Deutschlands wichtigstes Luftfahrtdrehkreuz still. Dies obwohl Lufthansa weitreichende Zugeständnisse gemacht hat und die neue Landebahn in den Nachtstunden ohnehin nie benutzt worden wäre.
„Lufthansa wird hier auch künftig investieren und am Wachstum der Branche teilhaben. Bei größeren Investitionen werden wir jedoch die neuen Gegebenheiten im Wettbewerb mit den anderen Drehkreuzen des Lufthansa-Airlineverbunds berücksichtigen müssen“, so Franz.
Speziell für Lufthansa Cargo stellen Nachtflüge ein zentrales Element im Geschäftsmodell dar. Bei den zehn größten Frachtflughäfen weltweit rangiert Frankfurt aktuell auf Platz sieben. Unter diesen findet sich weltweit kein einziger mit einem absoluten Nachtflugverbot. „Speziell auf den Nordatlantikstrecken ist der nächtliche Abflug für unsere Kunden unverzichtbar. Die Abwanderung von eiligen Expressprodukten auf andere Drehscheiben in Europa wird sich fortsetzen“, erklärt Karl Ulrich Garnadt, Vorstandsvorsitzender der Lufthansa Cargo AG. „Eine Verlagerung auf andere Flughäfen ist für Lufthansa Cargo allerdings nicht möglich, da mehr als die Hälfte der Frachtgüter an Bord von Passagiermaschinen über Frankfurt transportiert wird. Frankfurt ist für unser Geschäftsmodell unverzichtbar. Nur hier ist die Vernetzung von Frachtern und Passagierflugzeugen reibungslos und schnell gegeben.“
Garnadt verweist auf die bereits im ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss festgelegten minimalen Nachtflugmöglichkeiten von lediglich 17 Flügen pro Nacht: „ Es geht nicht darum, die Nacht zum Tag zu machen. Die Nacht darf aber auch nicht der Albtraum der deutschen Exportindustrie werden.“
Lufthansa investiert Milliarden in leisere Flugzeuge, rüstet ältere Modelle um und entlastet damit die Flughafenanwohner hörbar. Zusätzlich wurde gemeinsam mit dem hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier vor rund einem Monat ein Antilärm-Paket mit 19 Maßnahmen präsentiert. „Wir tun viel für einen umfassenden Lärmschutz, wie das jüngst in Wiesbaden präsentierte Antilärmpaket beweist. Ein striktes Nachtflugverbot in der heutigen Form wirft eine der weltweit führenden Exportnation wie Deutschland zurück.“, sagt Vorstandsvorsitzender Christoph Franz. Trotz aller Kritikpunkte steht nun fest, „dass die neue Bahn rechtmäßig errichtet worden ist und – wenn auch mit Einschränkungen – betrieben werden kann.“