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Rechtstreues Verhalten und integres Verhalten ist ein Grundprinzip aller unserer geschäftlichen Aktivitäten. Dies gilt insbesondere für die strikte Einhaltung des Kartellrechts und der Vorschriften zur Korruptionsprävention. Wir verfolgen die klare Leitlinie, dass wir lieber auf ein Geschäft verzichten, als gegen Gesetze zu verstoßen.
Zur praktischen Umsetzung wurde ein umfangreiches Compliance-Programm für den gesamten Lufthansa-Konzern aufgesetzt. Sprechen Sie bitte bei allen Zweifeln oder Fragen unser Compliance Office an, das Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite steht. Bei Compliance kommt es auf die Unterstützung durch jeden Einzelnen von Ihnen an!
Dorothea von Boxberg
Ashwin Bhat
Harald Gloy
Compliance beschreibt alle Maßnahmen, die das rechtmäßige Verhalten von Unternehmen, ihrer Leitungsorgane und ihrer Mitarbeiter im Hinblick auf gesetzliche und unternehmensinterne Ge- und Verbote gewährleisten. Mit dem Lufthansa Group Compliance Programm sollen die Mitarbeiter und das Unternehmen vor Gesetzesverstößen bewahrt und gleichzeitig darin unterstützt werden, Gesetze richtig anzuwenden.
Das Lufthansa Compliance Programm setzt sich aus den Bausteinen Competition-, Kapitalmarkt-, Integrity-, Embargo- und Corporate-Compliance zusammen. Über ein Ombudssystem besteht die Möglichkeit, Verdachtsmeldungen im Hinblick auf wirtschaftskriminelle Handlungen oder Verstöße gegen die Compliance-Regelungen abzugeben. Das im Ressort des Vorstands Personal und Recht angesiedelte zentrale Compliance Office, die diversen zentralen und lokalen Compliance Ausschüsse der Lufthansa Group sowie unter anderem die Compliance Beauftragten in den Konzerngesellschaften sorgen dafür, dass das Lufthansa Compliance Programm gesellschaftsübergreifend in der Lufthansa Group, beispielsweise durch regelmäßige webbasierte Schulungen und Veröffentlichungen im Intranet, umgesetzt wird. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats wird halbjährlich über Vorfälle und Fortschritte im Bereich Compliance durch einen Compliance Bericht informiert.
Verantwortungsbewusstes und gesetzeskonformes Verhalten ist wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenskultur und der Grundpfeiler, an dem wir unser tägliches Arbeiten ausrichten.
Der Vorstand der Deutschen Lufthansa AG hat diesen Code of Conduct als Fundament eines Wertesystems für die Lufthansa Group verabschiedet und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat. Die in diesem Code of Conduct verankerten Grundsätze sind nicht nur Grundlage für einen fairen Wettbewerb, sondern helfen uns auch, rechtliche Risiken und Reputationsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Der Code of Conduct bildet einen Rahmen, innerhalb dessen wir im Unternehmen Entscheidungen treffen und an dessen Leitlinien wir unser Handeln ausrichten und messen lassen.
Was versteht man unter einem Code of Conduct?
Ein Code of Conduct ist ein Verhaltenskodex. Er enthält die Erwartungen eines Unternehmens in Bezug auf das Verhalten seiner Führungskräfte und Mitarbeiter. Üblich sind z.B. Vorgaben zum Umgang mit Wettbewerbern, Regelungen zur Korruptionsbekämpfung sowie der Einhaltung von Arbeitsstandards und Menschenrechten.
Der Lufthansa Group Code of Conduct definiert für alle Führungskräfte und Mitarbeiter einen verbindlichen Handlungsrahmen. Dieser wird durch Richtlinien wie der Integrity- oder der Competition-Compliance-Richtlinie konkretisiert.
Für mehr Informationen zum Lufthansa Group Code of Conduct klicken Sie bitte hier.
Lufthansa Group hat ein Ombudssystem eingerichtet, um die Meldung von Hinweisen über potentielle Verstöße gegen Gesetze oder Regelungen, die auf unser Geschäft Anwendung finden (Korruption, Betrug, Wettbewerbs- und Kartellrecht) sicherzustellen. Diese zusätzliche Präventionsmaßnahme soll legales und ethisches Geschäftsverhalten sicherstellen und dem Schutz von Lufthansa und ihrer Mitarbeiter dienen.
Die Funktion des Ombudsmanns nimmt ein externer Rechtsanwalt wahr, der kein Lufthansa-Angestellter ist. Die Hinweisgeber können Informationen telefonisch, schriftlich (E-Mail, Brief, Fax) oder persönlich an den Ombudsmann übermitteln. Angestrebt wird ein persönliches Treffen oder ein Telefongespräch zwischen dem Ombudsmann und dem Hinweisgeber. Sollte die oder der Hinweisgeber Vertraulichkeit wünschen, so wird der Ombudsmann lediglich die zur Verfügung gestellten Fakten an die Lufthansa Group weiterleiten, jedoch den Namen und die Identität des Hinweisgebers vertraulich behandeln.
Zwischen Lufthansa Group und dem Ombudsmann ist ausdrücklich vereinbart, dass auf eine Offenlegung der Identität des Hinweisgebers und die Herausgabe von Unterlagen oder sonstigen Informationen verzichten wird, soweit nicht der Hinweisgeber der Offenlegung explizit zustimmt. Damit wird die Offenlegung der Identität des Hinweisgebers gegenüber Lufthansa ohne dessen Zustimmung ausgeschlossen. Ferner wird der Ombudsmann den Namen und die Identität keinem Dritten ohne dessen Zustimmung verfügbar machen, es sei denn, die Offenlegung ist gesetzlich angeordnet.
Kontaktdaten des Ombudsmanns:
Dr. Buchert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel: +49 69 710 33 33 0
Tel: +49 6105 92 13 55
Fax: +49 69 710 34 44 4
dr-buchert@dr-buchert.de
www.dr-buchert.de
Der Ombudsmann ist kostenlos zur erreichen unter folgender Rufnummer: +800 5757 6868
Für Anrufe aus den folgenden Ländern gelten diese Rufnummern:
USA: 1 855 683 1416
Ägypten: 0800 0000782
Chile: 1230 0201011
Indien: 000800 1005779
Mexiko: 0 1800 1231861
Rumänien: 0800 896151
Ukraine: 0800 503342
Nähere Informationen zur Erreichbarkeit der Ombudsmann-Hotline finden Sie hier.