

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat am 11. Oktober entschieden, dass ab dem 30. Oktober mit dem Vollbetrieb der neuen Landebahn die geplanten Nachtflüge in Frankfurt in der Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr vorläufig untersagt werden.
Lufthansa war vor der Verkündung des Urteils davon ausgegangen, dass die im Planfeststellungsbeschluss festgeschriebenen 17 Nachtflüge auch im Winterflugplan 2011/12 gültig sind. Besonders für Lufthansa Cargo, nächtlicher Hauptkunde, bedeutet das Urteil schwere Einbußen. „Im Luftverkehr muss spätestens drei Monate vor Beginn einer Flugplanperiode der Flugplan stehen. Das hat sich leider nicht bis Kassel herumgesprochen“, sagte Karl Ulrich Garnadt, Vorstandsvorsitzender der Lufthansa Cargo.
Da das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes nur wenige Tage vor Beginn des Winterflugplans verkündet wurde, hat Lufthansa Cargo einen Notfallflugplan für die Zeit ab dem 30. Oktober erarbeitet. „Mit höchstem Aufwand ist es uns gelungen, das Angebot für unsere Kunden vergleichsweise stabil zu halten“, so Garnadt. Viele Flüge hätten in die Tag- und in die Tagesrandstunden verlagert werden müssen. Einzelne Verbindungen – etwa nach China – seien ganz gestrichen worden.
Weitere Flüge nach China werden zudem nach dem abendlichen Abflug aus Frankfurt einen mehrstündigen Zwischenstopp in Köln/Bonn einlegen müssen, um dann zu der ursprünglich geplanten nächtlichen Abflugzeit Richtung Fernost weiterzufliegen. „Das Nachtflugverbot zwingt uns zu einem Flugplan, der ökonomisch und ökologisch teilweise absurd ist“, stellte Garnadt klar. „Wir operieren künftig mit unnötigen Starts und Landungen, die zu mehr Lärm, mehr Treibstoffverbrauch und Mehrkosten in Millionenhöhe führen“.
Ab Januar soll zudem mindestens ein MD-11 Frachtflugzeug von Frankfurt an den Flughafen Köln/Bonn verlegt werden. Der Frachter soll den für die deutsche Exportindustrie unverzichtbaren „Nachtsprung“ nach Nordamerika bedienen, der über Frankfurt aufgrund des Nachtflugverbotes nicht mehr sichergestellt werden kann.
Das Nachtflugverbot gefährdet aber nicht nur die Leistungsfähigkeit der Exportnation Deutschland, sondern auch Arbeitsplätze am Standort Frankfurt. Um ihren Unmut zu zeigen, legten am vergangenen Dienstag (25. Oktober) mehr als 500 Lufthansa Cargo Mitarbeiter für 90 Minuten ihre Arbeit nieder und protestierten am Frankfurter Flughafen gegen das Urteil. Aufgerufen dazu hatte der Lufthansa Cargo Betriebsrat.
„Ein Nachtflugverbot in Frankfurt setzt tausende Arbeitsplätze aufs Spiel – und gefährdet insgesamt die Zukunft der deutschen Luftfrachtindustrie", so Ralf Müller, Frankfurter Betriebsratsvorsitzender der Lufthansa Cargo. „Nicht nur, dass Frankfurt durch ein Nachtflugverbot den Anschluss an die globalen Warenströme verliert, es wird auch der gesamten Logistikbranche großer Schaden zugefügt.“
Bei der öffentlichen Kundgebung kamen neben Vertretern des Betriebsrats auch Vertreter des Aufsichtsrats, der Finanz- und Personalvorstand der Lufthansa Cargo, und Vertreter des Fliegenden Personals zu Wort. "Viel Fracht wird in Frankfurt lediglich umgeschlagen. Sie kommt aus Passagiermaschinen und wird spät abends in eine Frachtmaschine gepackt. Daher ist es notwendig, dass wir nachts gegen zwei Uhr losfliegen und dank Zeitverschiebung morgens um sechs Uhr in New York sind“, sagte Kapitän Wolfgang Raebiger, Flugbetriebsleiter der Lufthansa Cargo. Solche Nachtflüge könnten nur dort starten, wo tagsüber viele Passagiermaschinen landen.
Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs gilt solange, bis das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Entscheidung über die umstrittene Regelung getroffen hat. Das BVerwG hat den Termin der mündlichen Verhandlung im Revisionsverfahren zum Ausbau des Flughafens Frankfurt für den 13. März 2012 festgelegt. Mit dem Urteil wird Ende März 2012 gerechnet.