Germany

Neue Sicherheitsrichtlinien für Großbritannien

Neben den US-amerikanischen Behörden hat nun auch das britische Verkehrsministerium Richtlinien für die allgemeine Beförderung von Fracht- und Postsendungen sowie spezielle Vorschriften für Tinten- und Tonerkartuschen herausgegeben. Diese Richtlinien sind bereits in Kraft und gelten vorerst bis zum 2. Dezember 2010. Die Anforderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

A) Sendungen aus Somalia und dem Jemen dürfen nur ins Vereinigte Königreich geflogen werden, wenn sie die maximale Dicke von 6 mm und ein maximales Gesamtgewicht von 250 g nicht überschreiten (Fracht- und Postsendungen). Diese Anforderung wird bereits über das allgemeine Frachtembargo erfüllt, das Lufthansa Cargo für Fracht- und Postsendungen aus beiden Ländern verhängen musste.

B) Tinten- und Tonerkartuschen mit einem Gewicht von über 500 g aus anderen Ländern als dem Jemen und Somalia dürfen nicht per Luftfracht ins Vereinigte Königreich befördert werden. Es gibt jedoch keine Anweisungen dahingehend, dass von Kundenseite weitere Unterlagen oder Angaben auf dem Master AWB bereitgestellt werden müssen. Bitte prüfen Sie daher alle Versanddokumente auf relevante Informationen und informieren Sie Ihre Geschäftspartner und Mitarbeiter vor Ort, hierin eingeschlossen die für die Durchleuchtung von Fracht- und Postsendungen zuständigen Personen.

C) Sendungen aus dem Vereinigten Königreich mit einem Gewicht von über 500 g, die Tinten- und Tonerkartuschen enthalten, müssen gemäß Verordnung (EG) 300/2008 bzw.185/2010 von einem Bekannten Versender (BV) im Vereinigten Königreich oder in der EU stammen. Für Tinten- und Tonerkartuschen mit einem Gewicht von unter 500 g gibt es keine Beschränkungen.

Im Falle einer Verlängerung der Richtlinie über den 2. Dezember 2010 hinaus wird Sie Lufthansa Cargo über Änderungen oder neue Vorgaben vonseiten der Regulierungsbehörden auf dem Laufenden halten.

Print page Top