
Lufthansa Cargo (LCAG) beachtet grundsätzlich die einschlägigen Gesetze und Vorschriften, die die Beförderung von Luftfracht und die Einfuhr der beförderten Sendungen in Drittländer betreffen.
Eine reguläre Veröffentlichung durch die zuständigen Regierungen und Behörden vorausgesetzt, hält sich LCAG auf dem jeweils geltenden Stand dieser Regelungen.
Dies gilt selbstverständlich auch für die von den Behörden der USA, dem Bureau for Customs and Border Protection (CBP) des Department for Homeland Security eingeführten neuen Zollregeln, die die elektronische Übermittlung von Sendungsdaten beinhalten.
Für Fehler, die LCAG in diesem Zusammenhang machen sollte, gelten wie bisher die einschlägigen Haftungsregeln entsprechend des jeweils anzuwendenden Rechts (Warschauer Abkommen, Montrealer Übereinkommen etc.)
Darüber hinausgehende Haftungsklauseln werden von uns nicht anerkannt und nicht unterzeichnet.
Zur Haftung bitten wir um die Beachtung des folgenden Sachverhalts: