Germany

US Manifest - rechtliche Informationen

Lufthansa Cargo (LCAG) beachtet grundsätzlich die einschlägigen Gesetze und Vorschriften, die die Beförderung von Luftfracht und die Einfuhr der beförderten Sendungen in Drittländer betreffen.

Eine reguläre Veröffentlichung durch die zuständigen Regierungen und Behörden vorausgesetzt, hält sich LCAG auf dem jeweils geltenden Stand dieser Regelungen.

Dies gilt selbstverständlich auch für die von den Behörden der USA, dem Bureau for Customs and Border Protection (CBP) des Department for Homeland Security eingeführten neuen Zollregeln, die die elektronische Übermittlung von Sendungsdaten beinhalten.

Für Fehler, die LCAG in diesem Zusammenhang machen sollte, gelten wie bisher die einschlägigen Haftungsregeln entsprechend des jeweils anzuwendenden Rechts (Warschauer Abkommen, Montrealer Übereinkommen etc.)

Darüber hinausgehende Haftungsklauseln werden von uns nicht anerkannt und nicht unterzeichnet.


Zur Haftung bitten wir um die Beachtung des folgenden Sachverhalts:

  • Die Absender sind laut AWB verpflichtet, alle Daten und Informationen, die für die Durchführung des Transports der Sendung notwendig sind, vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  • Das gilt auch für vorgeschriebene Meldungen von Sendungsdaten an die Behörden verschiedener Länder.
  • Das ergibt sich aus dem den internationalen Luftverkehr regelnden Recht (Warschauer Abkommen, Haager Protokoll; Montrealer Protokoll Nr. 4, Montrealer Übereinkommen, jeweils Art. 10 + 16).
  • Für den Aufwand oder Schaden, der durch die Angabe falscher oder unvollständiger Daten der Fluggesellschaft und deren Gehilfen entsteht, sind Sie diesen daher zum Schadenersatz (inklusive Gebühren und Bußgeldern etc.) verpflichtet.
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