Germany

Allgemeine Beförderungsbedingungen für Fracht der Lufthansa Cargo AG

Aufgrund zweier IATA Vorgaben, gültig mit Wirkung zum 30. Dezember 2009 bzw. zum 1. Juli 2010 ändern sich die Conditions of Carriage auf der Rückseite der AWBs. Dementsprechend hat die Lufthansa Cargo AG auch ihre Allgemeinen Beförderungsbedingungen angepasst.

Überarbeitung der LH Cargo Allgemeinen Beförderungsbedingungen
Überarbeitung der Conditions of Carriage auf der Rückseite der AWBs:

Soweit das Montrealer Abkommen Anwendung findet, gilt ab 30. Dezember 2009 die Haftungshöchstgrenze des Luftfrachtführers von 19 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm (vormals 17 SZR). Zudem gilt ab 1. Juli 2010 diese Haftungshöchstgrenze von 19 SZR weltweit, wenn nicht in anwendbaren Abkommen oder Gesetzen zugunsten des Anspruchsberechtigten ein höherer Betrag vorgesehen ist.

Die neue “Notice concerning Carriers´ Limitation of Liability” in den Conditions of Carriage auf der Rückseite der AWBs lautet jetzt:

"if the carriage involves an ultimate destination or stop in a country other than the country of departure, the Montreal Convention or the Warsaw Convention may be applicable to the liability of Carrier in respect of loss of, damage or delay to cargo. Carrier´s limitation of liability in accordance with those Conventions shall be as set forth in subparagraph 4 unless a higher value is declared."

Die neue Ziffer 4 der Conditions of Contract auf der Rückseite der AWBs lautet jetzt:

"For carriage to which the Montreal Convention does not apply, Carrier´s liability for cargo lost, damaged or delayed shall be 19 SDR per kilogram unless a greater per kilogram monetary limit is provided in any applicable Convention or in the Carrier´s tariffs or general conditions of carriage."
 
Dementsprechend hat die Lufthansa Cargo AG auch ihre Allgemeinen Beförderungsbedingungen angepasst.

Mitteilung an die Kunden betr. Verwendung herkömmlicher AWB Formulare

Neue Haftungshöchstgrenze gilt auch bei Verwendung herkömmlicher AWB Formulare! Neue AWB Formulare werden schrittweise eingeführt.

Im Einklang mit geltenden IATA Vorgaben verbraucht die Lufthansa Cargo AG alte Bestände von Luftfrachtbriefformularen, allerdings mit der Maßgabe, dass auch für diese alten Luftfrachtbriefe die neuen Regeln gelten. In keinem Fall kommt auf den Verlust, die Beschädigung, Zerstörung oder Verspätung einer Gütersendung, für die Luftfrachtbriefe am oder nach den genannten Stichtagen ausgestellt wurden, eine geringere Haftungshöchstgrenze als die in den jeweils geltenden IATA-Vorgaben niedergelegte zur Anwendung.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren LH Cargo Ansprechpartner.

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